Villa im Grünen | ©John Foxx Images

Erbrecht

Keiner von uns befasst sich gerne mit dem Tod. Doch ist es ratsam, seine Erbfolge vorausschauend zu planen.

Testamente & Erbverträge

Eigentlich sollte es für jedermann zwingend notwendig sein, seine Erbfolge vorausschauend zu planen und insbesondere auch für eine verlässliche Umsetzung der eigenen Vorstellungen zu sorgen. Sonst drohen schlussendlich nicht nur der Zerfall des zu Lebzeiten hart erarbeiteten Vermögens, sondern auch langwierige Streitigkeiten und die Zerstörung des Familienfriedens.

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Erbscheine

Ein Erbschein weist Sie gegenüber Behörden, Gerichten, Banken usw. als Erbe aus. Er ist im Allgemeinen erforderlich, wenn der Erblasser keinen notariellen Erbvertrag oder notarielles Testament hinterlassen hat, in welcher er den Erben namentlich benannt hat.

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Erbauseinandersetzungen

Sind an einer Erbschaft mehrere Personen als Erben beteiligt, muss oft eine Regelung gefunden werden, in welcher Form das Erbe unter den Erben aufgeteilt wird. Dieser Vorgang wird als Erbauseinandersetzung bezeichnet.

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Stiftungen

Um nach dem Tod Gutes tun zu können, besteht die Möglichkeit einer Stiftungsgründung, wenn das zu stiftende Vermögen ausreichend ist, diese Stiftung dauerhaft zu erhalten, wobei die Arbeit der Stiftung durch den Vermögensertrag gesichert wird.

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