Enkelin und Großmutter | ©Helen King/Fancy/F1online

Vollmachten

Durch eine Vollmacht wird einer dritten Person eine bedeutende Handlungsmöglichkeit eingeräumt, um im Namen und auf Rechnung des Ausstellers rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und sonstige Handlungen vorzunehmen. Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit berate ich Sie gerne darüber, welche Form der Vollmacht für Sie die richtige ist.
Wichtig ist, dass die Person, die Sie bevollmächtigen, Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt.

Betreuungsverfügung

Eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären, kann dann sinnvoll sein, wenn Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht erteilen, sondern das Handeln anderer von staatlichen Stellen überwachen lassen wollen.

mehr …

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kommt insbesondere als Vorsorgemaßnahme in Betracht.

mehr …

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen in Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Versorgung und damit zusammenhängende Behandlungsmaßnahmen.

mehr …

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen bezüglich des Vermögens und aus dem persönlichen Bereich des Vollmachtgebers.

mehr …