Glasfassade eines Bürohochhauses | ©John Foxx Images

Unternehmensrecht

Wir unterstützen und betreuen Unternehmens- und Existenzgründer bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben.

Unternehmens- und Existenzgründung

Die Gründung und Führung eines Unternehmens wirft die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen auf. Dabei kann die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

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Unternehmenskauf

Grundsätzlich kann die Übernahme eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen:

Asset Deal

Hierbei erwirbt der Käufer jede Maschine, jeden Vermögensgegenstand, jede Forderung der Gesellschaft, jedes Marken- oder Lizenzrecht einzeln.
Es bedarf folglich jeweils einer Einzelrechtsübertragung – mit Ausnahme der Arbeitsverträge – die beim Betriebsübergang kraft Gesetzes übergehen.
Dies führt in der Praxis dazu, dass dem Unternehmenskaufvertrag ausführliche Listen der übereigneten Verbindlichkeiten und Gegenstände beigefügt werden müssen.

Share Deal

Kaufgegenstand ist hierbei eine Beteiligung an dem Unternehmensträger (Aktien, GmbH-Geschäftsanteile oder Kommanditbeteiligungen). Auf den Käufer geht mit dem verkauften Anteil eine wirtschaftliche Beteiligung am Betriebsvermögen (einschließlich aller Aktiva und Passiva) über.
Dadurch, dass er eine Aufdeckung der stillen Reserven verhindert, ist der Share Deal häufig schon aus steuerlichen Gründen vorzuziehen.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist die wichtigste Aufgabe des älteren Unternehmers. Besonders bei kleineren und mittleren Firmen schrecken Firmenchefs bei der Regelung der Nachfolge vor einer der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens zurück und setzen daher ihr Lebenswerk aufs Spiel.

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Handelsregister-Anmeldungen

Das Handelsregister dient der Information der Öffentlichkeit. In ihm werden – ausschließlich elektronisch – die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften verzeichnet.

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