Mann steigt aus Auto | ©John Foxx Images

Verkehrsrecht

Versicherer sind daran interessiert, Gewinne zu machen. Erwarten Sie daher nicht, dass Sie von den Mitarbeitern der Schadenabteilungen in Versicherungsunternehmen immer korrekt betreut werden.
Wir klären über Haftungsfragen und Ansprüche auf. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Versicherungen, Behörden, Unfallgegnern, Sachverständigen und Gerichten. Wir setzen Ansprüche zügig und notfalls gerichtlich durch.

Rechtsschutzversicherung

Hat es geblitzt, ist guter Rat teuer.
Nicht dass ich Sie verschrecken will, eine Rechtsschutzversicherung ist hier jedoch (fast) immer hilfreich. Bußgeldverfahren enden im günstigen Fall mit einer Einstellung des Verfahrens. Damit sind Sie möglicherweise Punkte und Geldbuße los, die Anwaltskosten jedoch nicht.
Auch Zeugen können manchmal überraschend teuer werden.
Beachten Sie, dass in vielen Versicherungsverträgen Halte- und Parkverstöße nicht mitversichert sind.

Bußgeldbescheid

Es ist sinnvoll, jeden Bußgeldbescheid zur anwaltlichen Prüfung vorzulegen. Nur allzu schnell sind die Punkte in Flensburg ausreichend, dass der Fahrerlaubnisentzug droht. Also lieber gleich auch gegen die ersten möglicherweise doch unberechtigten Punkte wehren.
Überlassen Sie Ihrem Rechtsanwalt am Besten die ganze Angelegenheit ab Eingang des ersten Schreibens der Behörde. Vorab gegebene Auskünfte gegenüber der Polizei können jede sinnvolle Verteidigung vereiteln.

Verkehrsunfall

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können Sie sich sofort und ohne Zögern an einen Anwalt wenden, dessen Kosten gehören zu Ihrem Schaden aus dem Unfall und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen; und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.
Eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie hier nur dann, wenn sich Streit mit dem Unfallgegner (und dessen Versicherung) anbahnt.

Generell erscheint mir die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei allen Unfällen geraten.
Die Versicherungen zahlen nur, was Sie auch verlangen und das ist zumeist weniger, als Ihnen zusteht. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Ihres Unfallgegners obliegt im Übrigen ausschließlich Ihrer Haftpflichtversicherung. Diese stellt hierfür auch den Anwalt.
Sollten in diesem Bereich Ansprüche gegen Sie gestellt werden oder Sie gar eine Klage erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Bußgeld-/Strafverfahren

Sollten Sie aufgrund eines ganz oder teilweise selbst verschuldeten Verkehrsunfalls mit der Einleitung eines Bußgeld- oder gar Strafverfahrens rechnen müssen, empfiehlt sich allerdings auch hier der Gang zum Anwalt, bevor Erklärungen abgegeben werden. Hier ist jedoch schnelles Handeln erforderlich. Zeigen Sie solche Unfälle sofort telefonisch Ihrer Haftpflichtversicherung an.
Lassen Sie sich eine Schadennummer geben. Ihre Versicherung wird Sie dann kurzfristig auffordern, zum Unfallhergang schriftlich Stellung zu nehmen.
Hierbei ist der Anwalt, der Sie im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vertritt, gern behilflich.